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Bundesgerichtshof hat entschieden: Bankbearbeitungsgebühren müssen in vielen Fällen rückerstattet werden.
Reichen Sie bei Ihrer Bank einen Antrag auf Rückerstattung der Bankbearbeitungsgebühren für Kredite (ab 2004) ein, dies muß bis 31.12.2014 mit einem kurzen schriftlichen Antrag erfolgen. Hier müssen Sie keine Details nennen, nur Ihren Anspruch anmelden.
Sonst verfallen Ihre Ansprüche.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter Stiftung Warentest: https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Einige-Sparkassen-verweigern-Erstattung-4444333-0/#

Hier können Sie einen Musterbrief für die formal korrekte Rückforderung von Bankgebühren herunterladen:
https://www.test.de/Musterbriefe-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/#

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