Sachverständigenbüro

Ludwig Ruckdeschel
Sachverständiger für Immobilienbewertung (inklusive Rechte und Belastungen, sowie grundstücksgleiche Rechte)

Büro:
Luitpoldingerring 7
94474 Vilshofen
Tel.: 08541 9039545
Fax.: 08541 9039548
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Wozu ein Gutachten über Verkehrswert?

Definition Verkehrswert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§ 194 BauGB)
Nach Baugesetzbuch (2004) sind die Begriffe "Marktwert" und "Verkehrswert" synonym zu verwenden.

Nicht zu verwechseln ist der gutachterlich bestimmte Verkehrswert mit dem auf dem Markt tatsächlich realisierbarem oder realisiertem Kaufpreis.

Ein Verkehrswertgutachten wird dort benötigt, wo aufgrund einer Vermögensaufteilung, einer Auseinandersetzung (zB. Erbengemeinschaft) oder sonstiger Faktoren eine detaillierte und belastbare Aussage zu einem festgelegtem Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) über den Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt (Qualitätsstichtag) erfolgen soll. Dies ist auch zur Vorbereitung von Kauf und Verkauf einer Immobilie unter bestimmten Umständen zweckmäßig. Die Wertermittlung folgt nachvollziehbar und ausführlich begründet den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung eines schriftlichen Wertermittlungsgutachtens.

Eine schriftliche Marktwerteinschätzung oder auch eine mündliche Marktwerteinschätzung können bei einem geplanten Immobilienkauf oder - verkauf Orientierung zur Kaufpreisgestaltung geben. Diese Werteinschätzungen können kein Verkehrswertgutachten ersetzen und bieten lediglich eine überschlägige Werteinschätzung zur Orientierung.

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